Free1Germany
NO LIMITS FOR PASSION

SCHUTZ- und HYGIENEKONZEPT

Gemäß dritte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der Stadt Berlin

STAND: 17.08.2021


Vorbemerkungen

Um einen verantwortungsbewussten Plan zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs zu gewährleisten, hat Free1Germany mit der Vorlage des Landessportbunds Berlin (LSB) das nachfolgende Schutz- und Hygienekonzept entwickelt.

Über allem steht die Gesundheit aller Teilnehmenden, diese gilt es stets zu schützen. Eine Eindämmung des Infektionsgeschehens in Berlin ist eine gemeinschaftliche Aufgabe.

Trainingseinheiten können nur dann abgehalten werden, wenn kein akuter Vorfall bzw. der Verdacht einer Infektion an SARS-CoV-2 bekannt ist. Sobald ein Mitglied einer Trainingsgruppe einen begründeten Verdacht aufweist oder gar infiziert ist, muss eine Teilnahme am Trainingsbetrieb einerseits rückverfolgt und ggf. eingestellt werden.

Es muss allen Aktiven bewusst sein, dass der Trainingsbetrieb noch mehr individuelle Verantwortung für den Einzelnen zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung der Pandemie bedeutet. Dies beinhaltet eine strikte Einhaltung/Umsetzung zur Ausübung des Sports gemäß den Vorgaben der Behörden.

Trotz der in diesem Konzept vorgegebenen Regeln besteht jederzeit ein Restrisiko, welches nicht eliminiert werden kann. Free1Germany entscheidet in eigener Verantwortung, ob oder wann sie ein angepasstes Sportangebot anbieten können und wollen. Free1Germany ist verantwortlich, dass zwingend die Vorgaben des Schutz- und Hygienekonzepts eingehalten werden, insbesondere die erforderlichen Hygienemaßnahmen, Abstandsregelungen und Dokumentationspflichten sowie sonstige relevante Vorkehrungen.

Die Schüler entscheiden in eigener Verantwortung, ob und wann sie das Angebot wahrnehmen wollen. Bei einer Teilnahme verpflichten sie sich zur Einhaltung der Vorgaben.

Bei der Erstellung dieses Schutz- und Hygienekonzepts sind die einschlägigen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zum Infektionsschutz in ihrer jeweiligen Fassung berücksichtigt worden. Wesentliche Ziele der zu veranlassenden Schutzmaßnahmen sind die Reduzierung von Kontakten, die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern und der maximal für die jeweilige Fläche zugelassenen Personenzahl, die Steuerung des Zutritts und die Vermeidung von Warteschlangen sowie die ausreichende Belüftung im geschlossenen Raum. Aushänge zu den Abstands- und Hygieneregeln sind gut sichtbar anzubringen.


Das Schutz- und Hygienekonzept von Free1Germany umfasst im Wesentlichen acht Punkte:


1. Dokumentationspflicht

2. Einhaltung der Abstandsregelungen

3. Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

4. Desinfektion

5. Vorgehen bei einem Infektionsfall

6. Allgemeine Verhaltensregeln

7. Einschränkungen für Begleitpersonen & Zuschauende

8. Kommunikation 


Die einzelnen Punkte werden auf den folgenden Seiten näher erläutert.


1. Dokumentationspflicht

Free1Germany muss zu jeder Zeit (bei jeder Trainingseinheit und bei jeder anderen Form der Sportausübung) die Anwesenheit der am Sportbetrieb Teilnehmenden dokumentieren. Diese Regelung gilt ausschließlich für die am Sportbetrieb aktiv beteiligten Teilnehmenden.

Die Anwesenheitsdokumentation zur infektionsschutzrechtlichen Kontaktnachverfolgung muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Trainingseinheit (Datum & Zeit)
  • Vor- und Famlienname,
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse (alternativ: vollständige Anschrift)
  • Anwesenheitszeit


Die Anwesenheitsdokumentation ist für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte aufzubewahren oder zu speichern und der zuständigen Behörde auf Verlangen auszuhändigen, wenn festgestellt wird, dass eine Person zum Zeitpunkt der Veranstaltung, des Besuchs oder der Inanspruchnahme der Dienstleistung krank, krankheitsverdächtig, ansteckungsverdächtig oder Ausscheiderin oder Ausscheider im Sinne des Infektionsschutzgesetzes war. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist kann die Anwesenheitsdokumentation im Sinne der DSGVO gelöscht oder vernichtet werden. Neben der analogen Anwesenheitsdokumentation ist auch eine digitale Dokumentation möglich.

Für die Erstellung der Teilnehmendenlisten sind die zuständigen TrainerInnen oder ÜbungsleiterInnen der jeweiligen Trainingseinheit verantwortlich.


2. Einhaltung der Abstandsregelungen

Die Abstandsregelung von 1,5 Metern ist zu jeder Zeit (Ausnahme: Während der Sportausübung selbst, oder bei der notwenigen Hilfestellung der Trainer) einzuhalten. Das bedeutet:

Beim Betreten der Sporthalle, in der Kabine, vor dem Training, nach dem Training sowie beim Verlassen der Sporthalle müssen die 1,5 Meter Abstand zu anderen Menschen eingehalten werden.     


3. Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

Eine medizinische Gesichtsmaske (ggf. FFP-2 Maske) ist in geschlossenen Räumen zu tragen, in gedeckten Sportanlagen und ähnlichen der Sportausübung dienenden Räumen, außer während der Sportausübung. Das bedeutet:

Beim Betreten der Sporthalle, in der Kabine, vor dem Training, nach dem Training  sowie beim Verlassen der Sporthalle muss eine Mund-Nasen-Bedeckung von allen aktiven Teilnehmenden getragen werden.

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht für folgende Personen:

  • Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr
    keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können
    • Personen, bei denen durch andere Vorrichtungen die Verringerung der Ausbreitung     übertragungsfähiger Tröpfchenpartikel bewirkt wird oder
    • Gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit diesen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen.

 

4. Desinfektion & Lüftung

 

 

Alle TeilnehmerInnen müssen sich vor dem betreten der Halle die Hände gründlich waschen und sofern ein möglichst kontaktloser Desinfektionsspender vorhanden ist, sich die Hände desinfizieren (der Spender wird von den Halleneigentümern/Träger gestellt).

 

 

  • Sämtliche Türklinken (Eingang, Weg durch die Schule, Materialräume, Sporthalle, Sanitär) müssen desinfiziert werden
  • Die Sanitäranlagen (mit den Toiletten) müssen nach der Nutzung gereinigt und/oder desinfiziert werden
  • Alle Geräte und Materialien wie Matten, Bälle etc., die ohne eigenen Schutz (z. B. Handschuhe oder Handtuch) berührt werden, müssen nach der Trainingseinheit desinfiziert werden
  • Nach jeder Nutzung muss mind. 15 Min. eine Stoßlüftung erfolgen
  • Sollten ggf. noch Kinder im Schulhaus sein, sind für die Sportgruppe Wege zu wählen, die eine Begegnung mit ihnen gezielt verhindert

 

5. Vorgehen bei einem Infektionsfall

 

 

Sofern ein akuter Vorfall bzw. Verdacht einer Infektion an SARS-CoV-2 bekannt wird, wird das zuständige Gesundheitsamt im jeweiligen Bezirk auf Grundlage eines Erhebungsbogens weitere potenziell Infizierte kontaktieren.

 

 

Auf Verlangen der zuständigen Behörden ist zudem unverzüglich die Anwesenheitsdokumentation auszuhändigen, wenn festgestellt wird, dass eine Person zum Zeitpunkt der Veranstaltung krank, krankheitsverdächtig, ansteckungsverdächtig oder Ausscheiderin oder Ausscheider im Sinne des Infektionsschutzgesetzes war.

 

 

Alle weiteren Maßnahmen, wie z.B. die Anordnung von Quarantäne o.ä., sind vom zuständigen Gesundheitsamt abzuwarten.

 

 

Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion (dazu gehören Erkältungssymptome) ist der Zugang zu verwehren.

 

 

 

 

6. Allgemeine Verhaltensregeln

 

    ▪ Alle Teilnehmenden müssen einen anerkannten, negativen Test vorzeigen (nicht älter als 24 Std.); die Betreuungsperson muss negativ getestet sein, die Testung muss tagesaktuell, höchstens jedoch zweimal pro Woche vorgenommen werden.
    ▪ Alleinige Anreise – nach Möglichkeit keine Fahrgemeinschaften bilden! Sofern die Anreise der Teilnehmenden zum Training mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt, müssen die geltenden Hygienevorschriften des Landes Berlin für den ÖPNV eingehalten werden.
    ▪ Duschen und Umkleiden dürfen genutzt werden! Beim Aufenthalt in den Kabinen gilt, nach Möglichkeit den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Diese ist beim Duschen abzulegen. Ein Fenster muss über die ganze Dauer der Trainingseinheit zur Belüftung offen gelassen werden.
    ▪ In den Duschen muss der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet sein. (Je nach räumlicher Voraussetzung dürfen nicht alle Duscheinheiten gleichzeitig genutzt werden, um die Mindestabstände einhalten zu können)                                                                                                                                                                                      
    ▪ Möglichst bereits umgezogen anreisen, um die Aufenthaltszeit in den Umkleidekabinen zu verringern
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    ▪ Nach Beendigung der Vorbereitung die Umkleidekabinen schnellstmöglich zur Erwärmung verlassen
    ▪ Regelmäßiges, ausgiebiges Lüften der Umkleidekabinen
    (die Notwendigkeit liegt jeweils im Ermessen des leitenden Trainers)
    ▪ Persönliche Trinkflasche, die möglichst im großen Abstand abgestellt wird. Das direkte Trinken aus den Wasserhähnen ist untersagt. In der Halle selbst gilt ein Essen- und Trinkverbot.
    ▪ Überflüssigen Kontakt im Trainings- und Spielbetrieb (z.B. nahes Herantreten, Diskutieren, Flachsen) unterlassen
    ▪ Beim Kabinengang ist die Abstandsregelung zu beachten
    ▪ Zügiges Verlassen der Sporthalle nach der Veranstaltung - Unnötiger Aufenthalt im Anschluss an das Training ist zu vermeiden.
    ▪ Die folgenden Gruppen müssen warten bis die vorherigen Gruppen das Gebäude verlassen haben   
    ▪ Unnötigen Körperkontakt während des Trainings unterlassen- kontaktlose Begrüßungs- und Verabschiedungsgesten
    ▪ Dezente Kommunikation - Keine Teamkreise bilden
7. Einschränkungen für Begleitpersonen

 

Die Anwesenheit von anderen Personengruppen (bspw. Eltern, Großeltern, Freunde, Begleitpersonen jeglicher Art) als die Teilnehmenden bei Trainingseinheiten und Freundschaftsspielen sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Das Hinbringen und Abholen von Teilnehmenden ist unter Einhaltung der Vorgaben (Abstandsregelung, Mund-Nase-Bedeckung und Dokumentationspflicht) erlaubt. Sofern eine Person die Einhaltung der Abstandsregelung nicht nachkommt, dass Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung nicht einhält, darf dieser Person vom Trainerteam, der Zutritt zur Halle untersagt werden und/oder das Gebäude/der Halle verwiesen werden.

 

 8. Kommunikation

Die Trainer sind in die Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allg. Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc.) einzuweisen, die Nutzerinnen und Nutzer durch Hinweisschilder, Aushänge usw. über die einzuhaltenden Regeln zu informieren. Teilnehmende, Übungsleiter*innen/Trainer*innen und Mitarbeiter*innen kommuniziert:


  • per mündlicher Einweisung/Erklärung
  • per E-Mail
  • über die Website und die Social-Media-Kanäle
  • per Aushang an den Sportstätten
  • per mündlicher Einweisung/Erklärung

 

Die Verantwortlichen sind verpflichtet, vor Beginn der Sporteinheit auf die Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzepts hinzuweisen und für dessen Umsetzung Sorge zu tragen. 

 

 

Darüber wird Free1Germany in Abstimmung mit dem zuständigen Hallenbetreiber eine Ausschilderung in den Sporthallen vornehmen. Hierfür können die vorgefertigten Schilder in der Anlage genutzt werden. 

 

Bei allgemeinen Fragen zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts können Anfragen an Free1Germany gestellt werden unter:  info@free1germany.de

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